Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gastaufnahmevertrag
Die Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe zeigen auf, welche Rechte und Pflichten Sie und Ihr Gastgeber haben, wenn Sie sich anmelden.
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadensersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt (Vermieter) ersparten Aufwendungen (Endreinigung).
- a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung(en) nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergebung der Ferienwohnung(en) hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Preise
Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Richtpreise, sie sind saisonabhängig. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der der Kurbetriebsgesellschaft Braunlage GmbH zugegangen Unterlagen wird nicht übernommen. Jeder Vermieter ist verpflichtet, einen Preisaushang im Zimmer bzw. in der Ferienwohnung anzubringen. Die Hierauf angegebenen Preise sind bindend.
Reiseversicherung
Wenn Sie Ihre gebuchte Reise aus wichtigen Gründen nicht antreten können oder abbrechen müssen, dann schützt Sie eine Reise-Rücktrittsversicherung vor den finanziellen folgen. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Rücktrittsversicherung für Reisen in Deutschland. Auskunft und Formulare erhalten Sie von Ihrer Versicherungsagentur oder Ihrem Reisebüro.
Kuriergepäck
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